Oft werde ich von den Familiengerichten als Verfahrensbeistand in gerichtlichen Verfahren bestellt und achte dann darauf, dass die Interessen und Bedürfnisse der Kinder ausreichend berücksichtigt werden.
Um diese Aufgabe sachgerecht durchführen zu können, habe ich 2006 eine Zusatzausbildung zum Verfahrenbeistand (Anwältin des Kindes) absolviert.
Gelegentlich werde ich auch als Ergänzungspflegerin in Umgangstreitigkeiten tätig und regele dann den Umgang des Kindes mit dem Elternteil, bei dem es nicht dauerhaft lebt.
Ich bin auch vom Gericht für einige Kinder als Vormund bestellt.
Seit 2008 bin ich Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Anwalt des Kindes“.