Fachanwältin für Familienrecht

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich vorwiegend im Bereich des Familienrechts gearbeitet.

2009 habe ich eine Zusatzausbildung absolviert und dabei besondere Kenntnisse im praktischen und fachlichen Bereich des Familienrechts nachgewiesen. Deshalb darf ich den Zusatz „Fachanwältin für Familienrecht“ führen.

Besondere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Scheidungsverfahren
  • Abfassen von Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
  • Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten
  • Berechnung von Zugewinnausgleichsforderung und deren gerichtliche Geltendmachung
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
    • von Ehegatten
    • von minderjährigen Kindern
    • und volljährigen Kindern
  • Beratung über und Abfassung von Eheverträgen
    • bei jungen Paaren vor Eheschließung
    • bei Wiederverheiratung
    • speziell auch in den Bereichen Handel, Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft